Unsere Kompetenzen
Zertifikate
Als erfolgreicher Unternehmer müssen Sie nicht nur neu verabschiedete
Steuerrechtsänderungen im Blickwinkel Ihrer Unternehmenspolitik behalten, vielmehr
müssen Sie auch künftigen Steuerrechtsänderungen frühzeitig gehörige
Beachtung schenken.
Sie haben aber anderes zu tun? Das dürfen und sollen Sie auch. Wir übernehmen diese
Arbeit gerne für Sie und analysieren vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Vorstellungen,
was Sie schon jetzt für die Zukunft berücksichtigen sollten. Unter
Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die für
Sie erfolgreiche Strategie. Die Einbeziehung möglicher Folgen von geplanten und beabsichtigten
Gesetzesänderungen ist dabei für uns eine Selbstverständlichkeit. Fragen Sie uns,
denn dafür sind wir da!
Unter Anwendung unserer Fachkompetenz und langjährigen Beratungserfahrung beantworten wir
Ihnen alle Fragen einfach, verständlich und zuverlässig. Mögliche Unsicherheiten
beseitigen wir. Damit es Ihrem Unternehmen dauerhaft gut geht, prüfen wir zuverlässig,
inwieweit Sie von den aktuellen Steuergesetzen profitieren können und klären Sie umfassend
hierüber auf. Durch professionelle Rechtsanwendung und systematische Nutzung von
Wahlmöglichkeiten achten wir unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen,
Wünsche und Ziele darauf, dass Ihre Steuerbelastung so niedrig wie möglich ausfällt.
Wir beraten Ihre Gründungsabsicht individuell, denn insbesondere die Vorbereitung in der
Gründungsphase entscheidet maßgeblich über den späteren Erfolg einer Geschäftsidee.
Gerade zu Anfang müssen viele betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte Ihres Vorhabens
geklärt werden. Außerdem stehen Sie als Gründer vor einer Fülle von Fragestellungen:
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise und der unsicheren Wirtschaftsentwicklung
legen Banken immer strengere Maßstäbe für die Vergabe von Krediten an. Hier wird
es immer wichtiger, alle Voraussetzungen für ein günstiges Rating zu schaffen und
damit die Kreditentscheidung positiv zu beeinflussen. Dabei kommt es nicht nur auf die Zahlen
aus Jahresabschluss und betriebswirtschaftlicher Auswertung an. Die Struktur des Unternehmens,
die Unternehmensplanung, die Nachfolgeregelung, die Produktqualität, die Innovationskraft
und vieles mehr geht mit in das Rating ein. Sie als Unternehmerpersönlichkeit können
damit selbst positiv auf Ihre Bonitätseinschätzung bei den Banken Einfluss nehmen.
Darauf muss sich insbesondere der Mittelstand einstellen: Wer sich mit Fragen der Finanzierung
aktiv auseinandersetzt, schneidet bei Verhandlungen um Konditionen besser ab. Wer bei allen
Entscheidungen über Investitionen und Finanzierung auch die Rückwirkungen auf die
Bonität seines Unternehmens beachtet, sichert sich zugleich günstige
Finanzierungskonditionen.
Daher überprüfen wir zuverlässig Ihre bestehenden Finanzierungsstrukturen und
achten auf die Bonität Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie aktiv bei allen
Entscheidungen über Investitionen und deren Finanzierung.
Strategische Entscheidungen sind für Sie eine Selbstverständlichkeit unternehmerischen Handelns.
Daher stellt sich für Sie die Frage der Unternehmensnachfolge nicht erst unmittelbar vor Eintritt
in den Ruhestand!
Vor allem, wenn Unternehmensvermögen betroffen ist, sollte früh mit den Überlegungen zur Nachfolge
begonnen werden. Eine nicht rechtzeitige oder gar eine fehlende Weichenstellung der
Unternehmensnachfolge hat meist gravierende negative Konsequenzen zur Folge, die bis zur
wirtschaftlichen Existenzbedrohung führen können. Fehlgeschlagene Nachfolgeregelungen sind oft
ein Grund dafür, dass Unternehmen nicht mehr bis in die dritte Generation bestehen bleiben. Vor
solchen Folgen wollen wir Sie bewahren. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir auf der Grundlage
Ihrer individuellen Vorstellungen und Anforderungen ein Übergabekonzept, um den Generationswechsel
fließend zu gestalten.
Eine optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge setzt eine ganzheitliche Beratung voraus.
Neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen gilt es, weitere unternehmens- und
unternehmerbezogene Kriterien, seien sie erb-, familien- oder gesellschaftsrechtlicher Art, in
den Entscheidungsprozess zu integrieren. Auch die hierfür erforderlichen rechtlichen Kenntnisse
und Erfahrungen sind in unserem Hause vorhanden.
Zur Beantwortung der Frage nach dem Wert eines Unternehmens, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Die Anlässe zur Bewertung eines Unternehmens können sehr unterschiedlich sein. Die Wertfindung
für das eigene Unternehmen ist z.B. ein wichtiger Punkt im Rahmen von geplanten
Anteilsverkäufen, Nachfolgeregelungen oder Scheidungsverfahren. Aber auch die Bewertung von
fremden Unternehmen kann von besonderer Bedeutung sein. Die Ermittlung spielt häufig bei
Unternehmenszusammenschlüssen oder auch Unternehmenskäufen eine entscheidende Rolle.
Je nach Fallgestaltung beraten wir Sie gerne bei Ihrer eigenen Wertfindung oder stehen Ihnen als
neutraler Gutachter zur Verfügung.
Natürlich spielt auch die Frage nach einer möglichen schenkungsteuerlichen Belastung bei der
Unternehmensnachfolge eine wesentliche Rolle. Wir erstellen Ihnen die notwendige Steuerbelastungsberechnung
ebenso wie die später abzugebende Schenkungsteuererklärung einschließlich der Erklärungen zur
Unternehmens- und Grundbesitzbewertung.
Als Unternehmer sind Sie entweder verpflichtet eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls einen Anhang und Lagebericht oder eine Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen.
Denn sowohl der Jahresabschluss als auch die Einnahmen-Überschussrechnung sagen sehr viel über
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens aus. Auf den Punkt gebracht: Beides
sind unersetzliche Mess- und Steuerungselemente für ein Unternehmen.
Das ist unser Ansatz! Wir definieren gemeinsam Ihre Ziele und ermitteln anschließend Ihr
Abschlussergebnis entsprechend der bilanzpolitischen Möglichkeiten und gesetzlichen Wahlrechte.
Dadurch erhalten Sie einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres
Unternehmens. Zusätzlich wird vermieden, dass Sie unnötige Steuern bezahlen. Gleichzeitig
schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Kreditentscheidungen.
In einer ausführlichen Bilanzbesprechung mit Kennzahlenanalyse werden Ihnen am Ende die
wichtigsten Punkte des Abschlusses nochmals präzise erläutert.
Die Finanzbuchhaltung ist das Fundament Ihrer Finanz- und Liquiditätsplanung und damit der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg. Dabei werden die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung aufgrund der Steuergesetze, die sich permanent ändern, immer komplexer und umfangreicher.
Wir führen für Sie eine bedarfsgerechte Finanzbuchhaltung durch, die allen gesetzlichen Verpflichtungen Rechnung trägt. Dadurch werden Sie entlastet. Sie erhalten die Übersicht über alle relevanten Finanzzahlen und können die Entwicklung Ihres Unternehmens auf das Genaueste verfolgen. Auf diese Weise sind Sie in der Lage, auf wirtschaftliche Erfordernisse jederzeit flexibel zu reagieren.
Ordnungsgemäße Abrechnungen, Fristen, Nachweise, Bescheinigungen - was gilt es bei der
Lohnbuchhaltung nicht alles zu beachten!
Wir erledigen für Sie die laufenden Personalabrechnungen sowie die Meldungen an Finanzämter
und Sozialversicherungsträger und nehmen Ihre Interessen bei Lohnsteuer- und
Sozialversicherungsprüfungen wahr. Die kostengünstige Abwicklung dieser Aufgaben durch uns
entlastet Ihr Personalbüro.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung angefangen
von der optimalen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gestaltung der einzelnen
Beschäftigungsverhältnisse bis hin zur Einrichtung komplexer Vergütungssysteme zur
Verfügung.
Leider lassen sich Konflikte mit den Finanzbehörden nicht immer vermeiden. Oftmals
konkurrieren unterschiedliche Rechtsauffassungen miteinander. Wenn Sie Ihre Ansprüche
geltend machen und dafür professionelle Unterstützung brauchen, sind wir gerne
für Sie da!
Im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Wahrung Ihrer steuerrechtlichen Ansprüche
vor den Finanzbehörden, den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof bieten wir Ihnen
folgende Leistungen:
Im Laufe Ihrer unternehmerischen Tätigkeit werden Sie regelmäßig damit konfrontiert,
dass die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger die von Ihnen gemachten
Angaben und Erklärungen einer unmittelbaren Nachprüfung unterziehen. Hierbei handelt
es sich um Prüfungen des Lohn- und Gehaltsbereichs, wie zum Beispiel
Lohnsteueraußenprüfungen oder Sozialversicherungsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
oder umfassende steuerliche Außenprüfungen Ihrer gesamten
unternehmerischen Tätigkeit.
Die zu erwartenden Prüfungen behalten wir bereits bei der laufenden Tätigkeit für
Ihr Unternehmen fest im Blick und sorgen so dafür vor, dass sich im Ernstfall keine
Fragen ergeben, die sich sonst häufig mit dem eingetretenen zeitlichen Abstand nur
sehr schwer aufklären lassen. Darüber hinaus hilft unsere zielgerichtete Vorbereitung
dabei, unsachgemäße Feststellungen zu vermeiden. Kompetent und zuverlässig betreuen
wir Sie während der gesamten Prüfung, die wir vorzugsweise in unserer Kanzlei
durchführen lassen. Bei möglichen Einsätzen der Steuerfahndung stehen wir Ihnen mit
Fach- und Erfahrungswissen zur Seite.
Wir setzen uns intensiv mit den im Rahmen der Prüfungen entstandenen Fragen auseinander,
werten die Prüfungsberichte entsprechend aus und nehmen an Besprechungen und
Abschlussgesprächen mit den jeweiligen Prüfern teil. Dabei vertreten wir gezielt die
Position Ihres Unternehmens. Auf unseren fachspezifischen Erfahrungshorizont in der
steuerlichen Außenprüfung dürfen Sie vertrauen.
Zu den beruflichen Hauptaufgaben gehört für unseren Verbundpartner als Wirtschaftsprüfer die Durchführung von
gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen. Wir bieten Ihnen dabei jedoch mehr, als
die reine Kontrolle von Zahlen. Neben der eigentlichen Prüfungstätigkeit unterstützen wir Sie in
Ihrem unternehmerischen Erfolg mit Hinweisen, Anregungen und Lösungsvorschlägen. Natürlich
wahren wir dabei stets die von uns geforderte berufliche Unabhängigkeit und kritische
Grundhaltung.
Zusätzlich werden wir für Sie insbesondere auch im Rahmen von freiwilligen Jahres- und
Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung und Anträgen zur
Befreiung von der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen tätig.
Grundlagen für unsere qualifizierte und praxisnahe Tätigkeit sind zum einen unsere intensive
Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und zum anderen die dazugehörigen branchen- und
unternehmensspezifischen Kenntnisse. Wir sichern unser hohes Qualitätsniveau durch regelmäßige
externe Qualitätskontrollen und eine stetige Weiterbildung.
Die Erstellung von Steuererklärungen sowohl für den privaten als auch für den betrieblichen
Bereich stellt einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Einkommensteuer-, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen sowie Erklärungen zur
Bewertung von Grundbesitz für Einheitswert- und Erbschaftsteuerzwecke sind hier insbesondere zu nennen.
Für unsere Mandanten, die betrieblich / unternehmerisch tätig sind, erstellen wir - je
nach Rechtsform - von der Körperschaft- bis hin zur Umsatzsteuererklärung die notwendigen Deklarationen.
Im Rahmen der Deklarationsberatung können wir auf ein sehr gut ausgebildetes Mitarbeiterteam zurückgreifen.
Dieses Know-how sowie der Einsatz eines modernen EDV-Systems mit der aktuellsten Beratungssoftware ermöglicht
es uns, für unsere Mandanten das steuerlich optimale Ergebnis zu erreichen.